ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Stand Juli 2006


1) Preise. Unsere Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich in
der in den Listen oder Angeboten angegebenen Währung, bei
Inlandslieferungen in Euro. Die genannten Preise enthalten keine
Umsatzsteuer. Die Preisstellung gilt unverpackt ab Werk. Die Preise
basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung, sofern nicht
anderes vereinbart wurde. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene
für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc.
verändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend
zu erhöhen oder zu ermäßigen, soferne es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt. Für Mindermengen und
Sonderanfertigungen behalten wir uns die Berechnung eines Zuschlages
vor. Zwischenabmessungen werden berechnet wie die nächstgrößere
Listenabmessung.


2) Zahlungsbedingungen. Wenn nicht anders vereinbart, wird Ware nur
gegen Nachnahme (gegen Kostenersatz) oder gegen Vorauszahlung
netto ohne Skonto geliefert. Der Betrag ist auf eines unserer Konten oder
an uns direkt zu überweisen; unsere Konten sind auf unseren
Rechnungen vermerkt. Eine Aufrechnung von behaupteter
Gegenforderungen des Käufers gegen unsere Ansprüche ist
ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich
festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden. Der Käufer ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei
Zielüberschreitung berechnen wir 15% Verzugszinsen, unbeschadet der
Geltendmachung des weiteren uns durch den Zahlungsverzug
entstandenen Schadens. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
Purgstall.


3) Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen
Bezahlung unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Käufer die
Waren bearbeitet, weiterverarbeitet oder weiterverkauft hat. In letzterem
Falle tritt der Erstkäufer alle Rechte aus der Weiterveräußerung
unwiderruflich an uns ab. Er ist dann unser Treuhänder für den
Gegenwert. Kommt der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, so sind wir
berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen bzw. den
weiteren Gebrauch oder Verkauf zu untersagen. Pfändungen von dritter
Seite müssen uns unverzüglich gemeldet werden.


4) Angebote und Bestellungsannahmen. Unsere Angebote, schriftliche
wie mündliche, sind unverbindlich. Erhaltene Bestellungen verpflichten
uns nur soweit, wie wir sie schriftlich bestätigt haben und außerdem mit
der Einschränkung, dass wir uns die Anrechnung der am Tage der
Lieferung geltenden Preise vorbehalten.


5) Lieferzeiten. Angaben über Lieferzeiten machen wir nach bestem
Wissen, jedoch nur annähernd und stets unverbindlich. Insbesondere
entbinden uns folgende Umstände von der Einhaltung der Lieferfristen:
Verspätete Beistellung rechtzeitig bestellter Roh-, Hilfs- und Brennstoffe,
Arbeiter oder Bahnwagen; alle Fälle höherer Gewalt (Betriebsstörungen,
Streiks, Unruhen, Krieg u. dgl.); Ausschuss bei der Fertigung und
unvorhergesehene technische Schwierigkeiten. Wir übernehmen keinerlei
Haftung für Ansprüche, die gegebenenfalls dem Käufer aus einer
Überschreitung der Lieferzeiten aus welchen Gründen auch immer
zustehen könnten. Bei Abrufbestellungen muss die bestellte Ware
spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung abgenommen werden. Nach
Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Bezahlung der gesamten, also
auch der noch nicht abgerufenen Ware zu verlangen.


6) Änderung und Zurückziehung von Bestellungen. Bestellungen zur
Anfertigung nach besonderen Vorschriften können weder abgeändert
noch widerrufen werden. Wir sind berechtigt, in folgenden Fällen vom
Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer dafür Schadenersatz zu
leisten: Wenn sich Schwierigkeiten in der Herstellung oder
Werkstoffbeschaffung ergeben, zu deren Überwindung
unvorhergesehene Hilfsmittel oder Kosten nötig wären, bei Schäden an
den Erzeugungseinrichtungen, deren Behebung mit Kosten verbunden
wäre, die im Verhältnis zur Bestellung erheblich sind, bei
Betriebsstillständen von mehr als 30 Tagen.


7) Datenschutz. Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers
im Rahmen des Geschäftsverkehrs automationsunterstützt zu speichern, zu

übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Die Parteien verpflichten sich

zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus den
Geschäftsbeziehungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.


8) Versand- und Lieferbedingungen. Wenn nichts anderes vereinbart ist,
gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). Über- oder
Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Warenmenge sind uns
gestattet.


9) Sicherstellung. Gibt die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zu Bedenken
Anlass, behalten wir uns das Recht vor, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten und auch Sendungen, die schon abgegangen sind,
wieder zurückzurufen. Der Besteller ist nicht berechtigt, im Falle des
Vertragsrücktrittes Ansprüche, welcher Art auch immer, gegen uns
geltend zu machen.


10) Beanstandung von Mängeln. Beanstandungen erkennen wir nur dann
an, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach
Einlangen der Sendung vorgebracht werden. Es wird vereinbart, dass der
Käufer sein Recht auf Gewährleistung im Sinne des § 933 ABGB binnen
sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt
nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.


11) Haftung. Soweit in diesen Lieferbedingungen keine andere Regelung
vorgesehen ist, bleibt die Haftung des Verkäufers auf Schäden, soweit sie
nach österreichischem Recht zulässig ist, ausgeschlossen.
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass
der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.


12) Technische Vorschriften des Bestellers. Falls der Käufer eine
besondere Ausführung oder Kennzeichnung vorschreibt, übernehmen wir
keine Haftung für etwaige Eingriffe in fremde Patent- und Markenrechte,
hingegen muss uns der Besteller für etwaige Ansprüche, die daraus von
dritter Seite gegen uns erhoben werden sollten, schadlos halten. Wir sind
nicht verpflichtet, Muster, Zeichnungen oder Beschreibungen, die uns der
Besteller gibt, auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit nachzuprüfen.


13) Gerichtsstand, anzuwendendes Recht innerhalb der EU. Zur
Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen ist das
sachlich zuständige Gericht für Wien und Purgstall, jeweils nach Wahl des
Klägers, ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem
Recht.


14) Gerichtsstand, anzuwendendes Recht außerhalb der EU. Alle aus
oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden
Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der
Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser
Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
a) Schiedort ist Wien;
b) es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
c) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.


15) Abweichungen. Diese Verkaufsbedingungen bilden einen wesentlichen
Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Kaufvertrages, ohne
dass es eines besonderen Hinweises in jedem Einzelfall bedarf. Sie gelten
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen.
Abweichungen von den Verkaufsbedingungen sind für uns nur dann
verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Sie gelten nur für
dasjenige Geschäft, für welches sie vereinbart worden sind. Geschäftsbzw.
Lieferbedingungen des Käufers werden für das gegenständliche
Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich
ausgeschlossen.


16) Schlussbestimmungen. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die
unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere
ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel
am nächsten kommt. Die Anwendung des UNCITRAL
Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen. Für den Verkauf an
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das
Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen
vorsieht.