ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
Stand April 2010
Nachstehende Einkaufsbedingungen haben für unsere sämtlichen Bestellungen Gültigkeit, soferne nicht in einzelnen Fällen abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart werden.
Durch Annahme der Bestellung treten auch allfällige, in Ihrer Auftragsbestätigung bezogene allgemeine, mit vorliegenden Bestimmungen in Widerspruch stehende Lieferbedingungen für die Ausführung dieser Bestellung außer Kraft. Eines besonderen Widerspruches gegen diese Lieferbedingungen bedarf es unsererseits nicht.
1) Auftragserteilung
Unsere Bestellungen erfolgen ausnahmslos durch Übermittlung unserer firmamäßig unterfertigten Bestellscheine.
2) Auftragsbestätigung
Für jede Bestellung ist eine ordnungsgemäße Auftragsbestätigung auszufertigen und uns zu senden.
Sie verpflichten sich, unsere Bestellung streng vertraulich zu behandeln. Im Falle eines Verstoßes sind wir, unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche, zum Widerruf der Bestellung berechtigt.
3) Preise
Die vereinbarten Preise sind in der Auftragsbestätigung zu wiederholen. Die vereinbarten Preise sind in Euro zu fakturieren.
4) Lieferzeit
Die von uns erteilten Bestellungen sind, sofern bestimmte Lieferfristen vereinbart wurden, als Fixgeschäfte im Sinne des § 919 ABGB anzusehen. Wir behalten uns infolgedessen im Falle des Verzuges vor, von den uns gesetzlich zustehenden Möglichkeiten in vollem Umfange Gebrauch zu machen. Für jede angefangene Kalenderwoche des Verzuges wird eine Pönale in Höhe von 1 % der Gesamtauftragssumme, max. 10 % der Bestellsumme, vereinbart, dies unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche.
5) Versandvorschriften
Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, hat die Lieferung fracht- und verpackungsfrei zu erfolgen. Sämtliche Spesen für Versand und Verpackung sind im Verkaufspreis inbegriffen. Das Transportrisiko trägt grundsätzlich der Absender. Ist vereinbart, dass wir das Transportrisiko tragen, so ist der Absender der Ware verpflichtet, bei der Bahn oder dem sonstigen Frachtführer alle Ersatzansprüche wegen Verlust, Minderung, Beschädigung der Ware u. dgl. sofort zu stellen und uns diese Ansprüche unverzüglich abzutreten. Einer besonderen Versicherung bedürfen Warensendungen, wenn es von uns verlangt wird.
6) Verpackung
Wir behalten uns vor, etwaige berechnete Emballagen zu behalten oder unter Abzug des ganzen Belastungswertes zurückzusenden. Irgendwelche Abnützungsgebühren erkennen wir nicht an.
7) Übernahme
Die Überprüfung der Qualität und Quantität der gelieferten Waren erfolgt im Empfangswerk, auch wenn deren Eingang von uns schon bestätigt oder die Rechnung schon bezahlt wurde. Demgemäß behalten wir uns eine spätere Bemängelung der Ware vor.
8) Lieferschein und Rechnungen
Die in der Bestellung enthaltenen Anweisungen hinsichtlich der Lieferscheine und der Ausfertigung der Rechnungen sind genau einzuhalten. Verzögerungen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Anweisungen gehen zu ihren Lasten. Die Unter Punkt 9. vereinbarte Skontofristen beginnen jedenfalls erst nach Vorliegen einer den Anweisungen in der Bestellung entsprechenden Rechnung.
9) Zahlung
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gilt folgende Zahlungskondition:
Wir zahlen:
Innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto
Innerhalb 60 Tagen netto Kassa
10) Haftungsbestimmungen
Sie haften bei Ihren Lieferungen für einwandfreie Konstruktion und Ausführung sowie Verwendung bestgeeigneten Materials in dem Sinne, dass wir berechtigt sind, Ihnen jede diesen Bedingungen nicht entsprechende Lieferung auf Ihre Kosten zur Verfügung zu stellen, kostenlosen Ersatz zu verlangen bzw. von der Gewährleistung Gebrauch zu machen, unbeschadet unseres allfälligen Anspruches auf Schadenersatz.
Sie erklären durch Annahme der Bestellung ausdrücklich, dass an dem Gegenstand der Lieferung keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, haften. Sie übernehmen die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollen, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenden Schaden voll zu vergüten.
11) Mängelrüge
Für uns erkennbare Mängel werden binnen einer 3-wöchigen Frist gerügt. Bei geheimen Mängel gilt die 3-wöchige Frist ab Bekanntwerden des Mangels. In Fällen, in denen sich die Mängel einer Ware erst nach ihrer Verarbeitung bzw. ihrem Einbau in unsere Erzeugnisse oder Betriebsmittel (wie Maschinen, Anlagen, usw.) und deren längerem Gebrauch herausstellen, beginnt die 3-wöchige Frist mit der Ingebrauchnahme. Dabei haben Sie die Kosten der Hin- und Rücksendung sowie die Kosten für das Aus- und Einbauen der beanstandeten Materialien zu tragen. Sie übernehmen ferner auch die gleiche Gewährleistungsverpflichtung für die von Ihnen gelieferten, nicht von Ihnen selbst erzeugten Waren und Bestandteile.
12) Gewährleistung / Garantie
Zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen in gesetzlichem Umfang übernehmen sie für die Dauer von 2 Jahren die Garantie für die Mängelfreiheit der von Ihnen gelieferten Waren.
13) Ausschussware
Für Ausschusswaren, deren Rücksendung auf Ihre Kosten und Gefahr erfolgt, behalten wir uns die Wahl vor, auf eine Ersatzlieferung zu verzichten oder zu bestehen. Eine Ersatzlieferung darf nur auf Grund einer Ersatzbestellung stattfinden, in welcher der Warenlieferungspreis vorgeschrieben ist. Der Transport der Ersatzware geht auf Ihre Rechnung und Gefahr.
14) Ausführungsbehelfe
Muster, Modelle, Gesenke, Zeichnungen, Klischees, Werkzeuge und sonstige Behelfe bleiben unser ausdrückliches Eigentum, über das wir jederzeit frei verfügen können. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet werden und dritten Personen weder zugänglich gemacht, noch überlassen werden. Nach Vertragsbeendigung sind sämtliche Pläne herauszugeben unabhängig davon, in welcher Form sie vorliegen (z.B. in Papierform oder elektronisch).
15) Erfüllungsort
Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt Purgstall als vereinbart.
Als Gerichtsstand gilt das für Purgstall zuständige Gericht als vereinbart. Zur Anwendung gelangt österreichisches Recht.
16) Eigentumsvorbehalt
Irgendwelche Eigentumsvorbehalte Ihrerseits werden von uns nicht anerkannt.
17) Die Anwendung des UNCITRAL-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.



